Allgemeine Geschäftsbedingungen

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AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ‘Longobility – Sportliches Longieren mit dem Hund’ | Inhaberin Marion Freund-Babojelic, Kirchäcker 7, 78073 Bad Dürrheim.

Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Für weitere Informationen oder Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!

 

§ 1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Seminare, Kurse, Einzel- und Gruppentraining, Aktivitäten (Gruppen, freies Training) und Veranstaltungen für Hund und Halter. Es besteht die Möglichkeit, sich vor Vertragsschluss über Ausstattung, Inhalte und Abläufe kostenlos beraten zu lassen.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen der Angebote im Internet und/oder Prospekten. Diese Beschreibungen werden in den bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung von ‘Longobility’ Vertragsbestandteil. Die auf der Internetseite oder im Prospekt enthaltenen Angaben sind bindend. ‘Longobility’ behält sich jedoch ausdrücklich vor, in angemessenem Umfang Änderungen der Beschreibungen aus sachlichen und nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen, über die nach Möglichkeit vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. Der Teilnehmer hat nach Erhalt einer solchen Information das Recht, innerhalb von zehn Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält eine eventuell bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen; ein per E-Mail erklärter Rücktritt wird erst nach Bestätigung durch ‘Longobility’ wirksam. ‘Longobility’ behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor, ist jedoch bemüht, der ursprünglichen Planung möglichst nahe zu kommen.

§ 3 Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an Veranstaltungen (Seminare, Kurse, Einzel- und Gruppentraining, Aktivitäten (Gruppen, freies Training)) von ‘Longobility’ erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnahme bzw. das Mitführen von Hunden ist nur gestattet, wenn der Hund einen gültigen Impfschutz und der Tierhalter eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. ‘Longobility’ ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis anzufordern. Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die durch ihn und/oder seinen Hund verursacht werden. Hierzu gehören auch Verunreinigungen durch Hunde, die innerhalb und außerhalb der Veranstaltungsräume vom Hundehalter unaufgefordert und vollständig zu beseitigen sind. Mit der Anmeldung erklärt jeder Teilnehmer, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind. ‘Longobility’ behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Vertrag / Anmeldung

Mit der Anmeldung bietet der Interessent ‘Longobility’ den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, per Post oder per Mail und verbindlich durch den Anmeldenden, ebenso für weitere Teilnehmer, die in der Anmeldung namentlich aufgeführt sind. Ein Vertrag kommt mit der Bestätigung durch ‘Longobility’ zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Teilnahmegebühren für Veranstaltungen (Seminare, Kurse, Einzel- und Gruppentraining, Aktivitäten (Gruppen, freies Training)) sind bei ‘Longobility’ zu erfragen und/oder werden in der Anmeldebestätigung genannt. Die Gebühren für Seminare, Kurse, Aktivitäten (Gruppen, freies Training) werden nach Bestätigung durch ‘Longobility’ fällig. Der späteste Fälligkeitstermin für die Gebühr liegt grundsätzlich acht Tage vor Beginn der Dienstleistung. Bei Anmeldungen, die später als acht Tage vor dem Termin realisiert werden, ist die Gebühr unmittelbar nach Anmeldebestätigung auf das Konto von ‘Longobility’ zu entrichten.

Sofern die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung begrenzt ist, werden die Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. ‘Longobility’ hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann. Die Gebühr für ein Einzel- und Gruppentraining kann in bar vor Ort bezahlt werden.

Bei der Buchung mehrerer Einzel- bzw. Gruppenstunden in einem bestimmten Zeitraum (z.B. Urlaubstraining) gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie für Seminare oder werden bar abgerechnet. Bei nicht Zustande kommenden Trainingseinheiten oder Ausfall durch ‘Longobility’ aufgrund von Urlaub, Krankheit, Fortbildung, etc., haben die Teilnehmer die Möglichkeit im Vorfeld oder bis zu zwei Monate im Nachhinein ihre Trainings vor- bzw. nachzuholen. Hierbei besteht nach Absprache die Möglichkeit, auch andere als das eigentliche Trainingsangebot zu besuchen.

§ 6 Rücktritt

Rücktritt durch den Teilnehmer:

Ein Teilnehmer kann vor Beginn der Veranstaltungen (Seminare, Kurse, Einzel- und Gruppentraining, Aktivitäten (Gruppen, freies Training)) und Leistungen zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen; ein per E-Mail erklärter Rücktritt wird erst nach Bestätigung durch ‘Longobility’ wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei ‘Longobility’ bzw. im Falle einer E-Mail der Bestätigung des Rücktritts durch ‘Longobility’. Das Fernbleiben von Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt. Im Falle des Rücktrittes kann ‘Longobility’ Ersatz für Aufwendungen sowie Stornierungskosten verlangen:

  • Bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der Teilnahmegebühr.
  • Bei Rücktritt ab zehn Tagen vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Abbruch der Veranstaltung 100% der Teilnahmegebühr.
  • Die Stornierungskosten für Einzelunterricht betragen ab 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn 100% der Teilnahmegebühr.
  • Zur Vermeidung der Stornierungskosten können Sie einen Ersatzteilnehmer benennen.
  • Bei Nichterscheinen zum Gruppenunterricht findet keine Rückerstattung statt.

Rücktritt durch ‘Longobility’:

‘Longobility’ kann vor Beginn der Veranstaltungen (Seminare, Kurse, Einzel- und Gruppentraining, Aktivitäten (Gruppen, freies Training)) und Leistungen ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere, wenn andere Teilnehmer oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden. Wegen mangelnder Beteiligung, bei Ausfall der Kursleiter/Referenten z.B. durch plötzliche Erkrankung oder in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen (Seminare, Kurse, Einzeltraining, Aktivitäten (Gruppen, freies Training)) kommen und diese abgesagt oder verschoben werden.

‘Longobility’ wird sich, sofern es möglich ist, um eine Ersatzveranstaltung zu einem späteren

Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell daraus hinausgehende  Schäden, die einem Teilnehmer durch  Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen. Bei einer Absage werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der Zahl durchgeführter Veranstaltungstage und Leistungen anteilig bzw. in voller Höhe rückerstattet. Stört ein Teilnehmer die Veranstaltung oder widersetzt sich den Anweisungen des Kursleiters, so kann ‘Longobility’ ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.

§ 7 Haftung durch ‘Longobility’

Die Teilnahme an Veranstaltungen (Seminare, Kurse, Einzel- und Gruppentraining, Aktivitäten (Gruppen, freies Training)) sowie Benutzung der Geräte für Hund und Halter und das Betreten des ‘Longobility’-Geländes erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Teilnehmer haftet für die durch ihn und seinen Hund entstandenen Schäden. ‘Longobility’ als Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. ‘Longobility’ haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden.

§ 8 Mitwirkungspflicht

Jeder Teilnehmer ist im Interesse eines reibungslosen Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Weisungen der verantwortlichen ‘Longobility’-Mitarbeiter Folge zu leisten. Beanstandungen sind sofort unter Angabe der Umstände, des Hergangs bzw. der entstandenen Schäden ‘Longobility’ mitzuteilen. Nach Beendigung des Leistungsanspruchs sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Sollte ein übergebener Hund erkranken, ist ‘Longobility’ berechtigt, einen Tierarzt seiner Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Alle diesbezüglichen Kosten für Tierarzt und Medikamente gehen zu Lasten des Tierhalters.

§ 9 Film- und Fotoaufnahmen

Der Teilnehmer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während eines Seminars oder einer Veranstaltung erstellt wurden. ‘Longobility’ verpflichtet sich, die Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen ausschließlich auf die inhaltliche Gestaltung von Fachpublikationen, Fachbüchern, Lehr- und Schulungsmaterialien zu beschränken. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung. Film- und Fotoaufnahmen durch Teilnehmer während eines Seminars oder einer Veranstaltung sind nur nach vorheriger Absprache mit ‘Longobility’ gestattet.

§ 10 Unwirksamkeit und Vorbehalte

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsinhalte hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Eine Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt nur ‘Longobility’ vorbehalten.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Bad Dürrheim. Soweit gesetzlich zulässig, sind die für Bad Dürrheim zuständigen Gerichte als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Stand Oktober 2016